IV. Haftung
1. Der Fotograf ist nur für Schäden haftbar, die er absichtlich oder grob fahrlässig verursacht. Dies gilt auch für Schäden, die aus rechtswidrigem Verhalten resultieren.
2. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für Verletzungen von abgebildeten Personen oder Gegenständen. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, die erforderlichen Veröffentlichungsgenehmigungen einzuholen (z.B. von Museen, Sammlungen usw.).
3. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen sowie deren Ausführung erfolgen mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die nicht dem Fotografen zuzurechnen sind (z.B. höhere Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umweltbelastungen, Verkehrsbehinderungen), kein Fotograf zum vereinbarten Termin erscheinen, so kann keine Haftung für daraus resultierende Schäden übernommen werden. (Der Kunde erhält in diesem Fall eine vollständige Rückerstattung seiner Anzahlung.)
4. Im Falle von Mängeln hat der Kunde nur einen Anspruch auf Verbesserung durch den Fotografen. Falls eine Verbesserung unmöglich ist oder vom Fotografen abgelehnt wird, hat der Kunde Anspruch auf Preisminderung. Geringfügige Mängel unterliegen nicht der Haftungspflicht. Farbunterschiede bei Nachbestellungen gelten nicht als signifikanter Mangel.
5. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für Verletzungen von Personen oder deren Persönlichkeitsrechten. Dies muss vorab vom Brautpaar (Auftraggeber) mündlich bei allen Gästen eingeholt und durch einen Zusatzvertrag oder Anhang des Fotografen unterzeichnet werden (einmalig für alle Gäste).
V.Honorare
1. Das Honorar, das zwischen dem Auftraggeber und dem Fotografen vereinbart wurde, ist bindend. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Bildhonorarübersicht des Fotografen, es sei denn, es wurde eine individuelle Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen.
2. Sollte die für die Aufnahmen geplante Zeit aufgrund von Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, überschritten werden, hat der Fotograf Anspruch auf den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz für die zusätzliche Zeit.
3. Kosten und Auslagen, die im Rahmen des Auftrags entstehen (z.B. Material- und Laborkosten, Parkgebühren, Eintrittskarten, Spesen, Modelhonorare, Requisiten usw.), sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4. Eine Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars ist innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung fällig und muss auf das Konto des Fotografen überwiesen werden. Der Restbetrag ist am Tag der Hochzeit zu begleichen, ansonsten wird das Bildmaterial nicht freigegeben.
5. Wenn ein Fotobuch beim Fotografen in Auftrag gegeben wird oder im Paket enthalten ist, muss der Preis für das Fotobuch oder die Fotobücher zu 100% sofort nach Auftragserteilung und vor der Auslieferung bezahlt werden.
VI. Rückgaberecht
1. Die Regeln über Fernabsatzverträge finden hier keine Anwendung, da sich der Fotograf dazu verpflichtet, den Service (Foto-Produktion) zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen (§ 312 Abs. 2 Nr. 9 BGB). Dies bedeutet, dass der Kunde kein Recht auf Widerruf und Rückgabe hat.
2. Wenn ein individuell angefertigtes Präsentationsprodukt bestellt wird (z.B. Fotobuch, Hochzeitsalbum), gibt es ebenfalls kein Widerrufs- und Rückgaberecht, da die Produkte gemäß den Anweisungen des Bestellers hergestellt werden und auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
VII. Schadensersatz, Vertragsstrafe
1. Für jede unerlaubte Nutzung, Verwendung, Wieder- oder Weitergabe von Bildmaterial zu kommerziellen Zwecken ohne Zustimmung des Fotografen ist eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Nutzungshonorars (Ziff. V Abs. 1 AGB) fällig, jedoch mindestens 100 € pro Bild und Fall. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
2. Die in Ziffer V. 1. AGB genannten Zahlungen begründen keine Nutzungsrechte.
3. Im Falle einer Stornierung der Auftragserteilung für die Dienstleistung durch den Auftraggeber werden eine Aufwandsentschädigung und ein Ausfallhonorar von 350,- Euro erhoben. Dies gilt ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung bis 8 Monate vor dem Termin des Auftrags. (Nur gültig für die Pakete: Mini , Gold, und Platinum)
4. Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber nach diesem Zeitraum fallen bei einer Stornierung bis zum vereinbarten Termin 50 % der Gesamtsumme als Ausfallkosten an. Die Entscheidung liegt jedoch beim Fotografen.
5. Für das Premium-Paket werden bei Stornierung sofort 50 % der Gesamtkosten als Ausfallkosten berechnet.
6. Die bereits geleistete Anzahlung (siehe Abs.5.5.) wird auf alle genannten Stornierungskosten angerechnet.
7. Bei jeder Stornierung werden sämtliche anfallende Nebenkosten, die dem Fotografen entstanden sind, dem Auftraggeber zu 100% in Rechnung gestellt. (Unabhängig von der bereits geleisteten Anzahlung)
VIII. Produkte
1. Die Fotobücher werden mit 10 Standard-seiten geliefert, gegen einen Aufpreis können sie jedoch auf bis zu 20 seiten erweitert werden.
2. Das Brautpaar darf die meisten Bilder für die Fotobücher selbst über eine Onlinegalerie auswählen.
3. Das Design der einzelnen Seiten sowie die Reihenfolge und Anordnung der Bilder wird jedoch vom Fotografen festgelegt.
4. Die Produktion des Buches dauert in der Regel 4-6 Wochen.
IX. Gerichtsstand
1. Es gilt als vereinbart, dass das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung findet, auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Zusätzliche Vereinbarungen zum Vertrag oder zu diesen AGB müssen schriftlich festgehalten werden, um wirksam zu sein.
3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, bleiben die anderen Bedingungen davon unberührt. Sie sollen durch gültige Bestimmungen ersetzt werden, die wirtschaftlich und juristisch der beabsichtigten Regelung am nächsten kommen.
4. Der Gerichtsstand und Erfüllungsort in einem Vertrag mit einem Kunden ist der Sitz des Fotografen.
Himmel Studio
Olena Kuida
Isegrimweg 24 A
70619 Stuttgart
Diese AGB treten ab dem 04.03.2024 in Kraft.